Was macht die Schulpflegschaft?
- Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel ein- bis dreimal im Schuljahr tagt.
- Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien.
- Hier werden unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abgestimmt.
- Entscheidungen der Schulkonferenz werden hier zuvor besprochen und beraten.
- Die Schulpflegschaft kann eigene Anträge an die Schulkonferenz richten.
- Die Schulpflegschaft wählt die Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen.
- Neben dem Vorstand können bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter in die Schulkonferenz gewählt werden.