Liebe Eltern,

Auf dieser Seite finden Sie alles Wissenswerte zur Elternmitwirkung an unserer Schule. Schauen Sie gern immer mal wieder vorbei, denn die Seite wird kontinuierlich erweitert, aktualisiert und bietet so immer mehr Einblicke in alle Aktivitäten aus der Elternperspektive.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Themen und über Ihre Anregungen und Fragen.

Herzliche Grüße

Verena Ahnepohl (Vorsitzende der Schulpflegschaft)

 Anke Dröge, Kathrin Peterburs-Steiner, Stephan Wörmer
(stellvertretende Vorsitzende der Schulpflegschaft)

Kontakt eltern.esg@gmail.com

Aktuelle Liste der Elternvertreterinnen und Elternvertreter

Vorsitz der Schulpflegschaft: Verena Ahnepohl

Vertretung:  Anke Dröge, Kathrin Peterburs-Steiner, Stephan Wörmer

Mitglieder der Schulkonferenz sind:
Verena Ahnepohl
Frau Dröge
Frau Franke
Herr Dr. Lienau
Frau Thiele
Herr Wörmer
Vertretung Schulkonferenz:
Frau Kerkhoff
Frau Hermreck
Frau Walhorn
Frau von Lippa
Frau Libuda
Frau Peterburs-Steiner

Mensabeirat: Nadine Köpke,

Arbeitsgemeinschaften

Das ESG ist eine lebendige Schulgemeinschaft. Schülerinnen und Schüler aber auch Eltern haben in zahlreichen AG’s die Möglichkeit, daran teilzuhaben. Im Folgenden finden Sie eine Aufzählung der bereits bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten.  Die Teilnahme an den AG’s bzw. Gruppen steht jedem frei. Die Anmeldung erfolgt über den genannten Kontakt.

Es besteht aber auch jederzeit in Abstimmung mit der Schulleitung die Möglichkeit, mit einer eigenen Idee eine neue AG anzubieten.

Andachtsgruppe:

Jeden Dienstag im Schuljahr gibt es von 7.55 Uhr bis 8.10 Uhr, vor der ersten Stunde, in der Aula eine Andacht für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte. Die Gestaltung der Andachten liegt bei Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften.

Die Vielfalt der Mitwirkenden sorgt für Abwechslung bei den Themen und im Ablauf der Andacht. Manchmal wird sie im Religionsunterricht vorbereitet und von einer ganzen Klasse gehalten. In der Adventszeit treten die Sängerinnen und Sänger der Kurrende auf.

Die Mitglieder des großen Vorbereitungskreises werden regelmäßig fortgebildet. Neue Mitglieder sind herzlich willkommen. Wer sich beteiligen möchte, nimmt Kontakt mit dem Schulpfarrer auf oder wendet sich an die Eltern oder Schüler aus dem Vorbereitungskreis.

Mediothek:

Das Organisationsteam der Mediothek freut sich jederzeit über Eltern, die bei der Aufsicht in der Mediothek unterstützen.

Musik am ESG:

Das ESG ist nicht nur durch das alljährliche “Türmchenblasen” zu Weihnachten bekannt für seinen musischen Schwerpunkt. Es gibt viele Angebote an denen Schülerinnen und Schüler sowie Eltern sich betätigen können. Die Kantorei, das Kantorei-Orchester und die Bigband freuen sich auf rege Beteiligung.

Proben der Kantorei finden immer freitags 16.oo Uhr bis 17.45 Uhr statt. zur Zeit finden die Proben ohne Elternbeteiligung statt. (Eltern, die Freude am Singen haben, sind sehr willkommen.)

Gremien

Hier finden Sie Hinweise der Landeselternvertretung:

Leitfaden_Elternvertreter_Stand_August_2020.pdf

Was machen eigentlich Klassenpflegschaftsvorsitzende?

  • Sie berufen die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein.
  • Sie legen die Tagesordnung der Sitzungen fest (in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer). Weitere Themen zur Tagesordnung können von allen Eltern angemeldet werden.
  • Sie vertreten die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.
  • Sie nehmen an der Klassenkonferenz mit beratender Stimme teil.

Was macht die Schulpflegschaft?

  • Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel ein- bis dreimal im Schuljahr tagt.
  • Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien.
  • Hier werden unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abgestimmt.
  • Entscheidungen der Schulkonferenz werden hier zuvor besprochen und beraten.
  • Die Schulpflegschaft kann eigene Anträge an die Schulkonferenz richten.
  • Die Schulpflegschaft wählt die Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen.
  • Neben dem Vorstand können bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter in die Schulkonferenz gewählt werden.

Was macht die Schulkonferenz?

Die Schulkonferenz ist das oberste Gremium der Schule. Der Schulkonferenz gehören zu jeweils einem Drittel Lehrer und Lehrerinnen, Schülerinnen und Schüler und Elternvertreterinnen und -vertreter an. Die Schulkonferenz befasst sich mit allen Schulangelegenheiten.

Die Schulkonferenz befasst sich mit einer großen Bandbreite an Aufgaben und Themen. Hierzu gehören u.a.:

  • Das Schulprogramm
  • Festlegung der beweglichen Ferientage
  • Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen
  • Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils von Eltern zu beschaffen sind.
  • Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten
  • Schulhaushalt
  • Erlass einer Schulordnung

Aufgaben der Fachkonferenz

Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusam-
menarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachli-
chen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung. Sie ent-
scheidet in ihrem Fach insbesondere über
  • Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit
  • Grundsätze zur Leistungsbewertung
  • Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.

Neben den Lehrerinnen und Lehrern können als Mitglieder mit beratender Stimme je zwei Vertretungen der Eltern an den Fachkonferenzen teilnehmen.

Teilkonferenzen für Ordnungsmaßnahmen

Sollte es zu einem Fehlverhalten (z.B. Störungen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule oder Gefährdungen von Personen oder Sachen) eines oder mehrerer Schüler/innen kommen, dann kann die Schule hierauf mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen reagieren.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule und dem Schutz von Personen und Sachen.

Verstöße gegen die Ordnung der Schule liegen immer dann vor, wenn der Unterricht oder sonstige Schulveranstaltungen durch Worte, Taten oder Unterlassen gestört werden.

Für die Schule besteht u.a. die Möglichkeit, eine Teilkonferenz für Ordnungsmaßnahmen einzuberufen. Diese Teilkonferenzen sind Teile der Lehrerkonferenzen. Eltern- und Schülervertreter werden hinzugebeten, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind.

Quelle: https://www.bezreg-detmold.nrw.de/200_Aufgaben/025_Schule/030_Schule_fuer_Eltern_und_Schueler-innen/Ordnungsmassnahmen/index.php

 

Laptopbeirat

Der Laptop-Beirat ist ein gemeinsames Gremium von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern des ESG.

Aus den Klassenpflegschaften der Klassen 6 bis 9 werden jeweils 2 Eltern pro Klasse in den Laptopbeirat entsandt. Anschließend wählen diese Laptopbeiräte 8 Eltern als stimmberechtigte Mitglieder des Laptopbeirates. Weiterhin entsendet die SV 3 stimmberechtigte Schülerinnen und Schüler und die Lehrerkonferenz 3 stimmberechtigte Lehrerinnen und Lehrer in den Laptopbeirat.

Zweck des Laptopbeirates ist es, die Schule bei der Umsetzung des Schulkonferenzbeschlusses vom 23.11.2016, nach dem alle Schülerinnen und Schüler des ESG ab Jahrgangsstufe 7 bis zur Q2 im Unterricht mit einem digitalen Endgerät ausgestattet sein müssen, zu unterstützen und zu beraten.

Konkret besteht die Aufgabe des Beirates darin, Anforderungen für die Konfiguration der von den Eltern zu finanzierenden digitalen Endgeräte einschließlich der zu nutzenden Software zu entwickeln.

Der Laptopbeirat ist zuständig für das Einholen von Angeboten für die anzuschaffenden Laptops, für die Moderation des Bestellprozesses, für die Budgetplanung und Preiskalkulation, für die buchhalterische Abwicklung des Bestellprozesses und auch für die Kommunikation seiner Tätigkeiten gegenüber der gesamten Schulgemeinschaft.

Um seinen Zweck, seine Aufgaben und Zuständigkeiten zu erfüllen, trifft sich der Laptopbeirat in regelmäßigen Abständen, um die Belange in der sich ständig ändernden digitalen Welt für das ESG möglichst fortlaufend, fair und unkompliziert anzupassen.

 

Mensabeirat

Der Mensabeirat ist ein Gremium aus jeweils zwei gewählten Vertretern interessierter Eltern und Schülerinnen bzw. Schülern, sowie je einer Vertretung der Schule und des Mensabetreibers Cultina.

Aufgabe

Der Mensabeirat steht dem Betreiber beratend zur Seite, in dem er ein Feedback seitens Schüler- und Elternschaft hinsichtlich Qualität des Angebotes und Organisation des Mensabetriebes zur Verfügung stellt. Des Weiteren steht er als Diskussionspartner für Weiterentwicklungen und Änderungen zur Verfügung und erarbeitet Empfehlungen.

Zuständigkeit

  • Information hinsichtlich Preisgestaltung & Angebot sowie Nutzerentwicklung
  • Feedback zur wahrgenommenen Qualität
  • Unterstützung bei Informationsveranstaltungen für neue Schülerinnen und Schüler

Treffen

Der Mensaberiat trifft sich in unregelmäßigen Abständen und bei Bedarf.

Elternvertreter:innen im Mensabeirat sind im Schuljahr 2020/2021: Carola Haselhof, Daniel Pircher und Dr. Alexandra Schmied