Aufgaben der Fachkonferenz
Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusam-
menarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachli-
chen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung. Sie ent-
scheidet in ihrem Fach insbesondere über
- Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit
- Grundsätze zur Leistungsbewertung
- Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.
Neben den Lehrerinnen und Lehrern können als Mitglieder mit beratender Stimme je zwei Vertretungen der Eltern an den Fachkonferenzen teilnehmen.