Teilkonferenzen für Ordnungsmaßnahmen
Sollte es zu einem Fehlverhalten (z.B. Störungen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule oder Gefährdungen von Personen oder Sachen) eines oder mehrerer Schüler/innen kommen, dann kann die Schule hierauf mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen reagieren.
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule und dem Schutz von Personen und Sachen.
Verstöße gegen die Ordnung der Schule liegen immer dann vor, wenn der Unterricht oder sonstige Schulveranstaltungen durch Worte, Taten oder Unterlassen gestört werden.
Für die Schule besteht u.a. die Möglichkeit, eine Teilkonferenz für Ordnungsmaßnahmen einzuberufen. Diese Teilkonferenzen sind Teile der Lehrerkonferenzen. Eltern- und Schülervertreter werden hinzugebeten, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind.